Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss und die Durchführung von Reiseverträgen zwischen der WANDERWALD Naturreisen GmbH (im Folgenden „WANDERWALD", „Reiseveranstalter", „wir" oder „uns") und dem Reisenden (im Folgenden „Reisender", „Sie" oder „Buchender"). Die vorliegenden AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle Buchungen und Verträge über Reiseleistungen von WANDERWALD, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
WANDERWALD Naturreisen GmbH ist ein von der Bundesregierung genehmigter und nach den Vorschriften des Pauschalreiserechts (§§ 651a ff. BGB) tätiger Reiseveranstalter. Die vorliegenden AGB wurden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 651a–y BGB sowie der EG-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie 2015/2302/EU), ausgestaltet.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner des Reisenden ist ausschließlich die WANDERWALD Naturreisen GmbH, Unter den Linden 77, 10117 Berlin, Deutschland, Telefon: +49 30 8847 2310, E-Mail: [email protected] (im Folgenden „Reiseveranstalter" oder „WANDERWALD").
1.2 Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Buchungen von Pauschalreisen, Reiseleistungen und reisebezogenen Dienstleistungen, die von WANDERWALD angeboten und vermittelt werden. Sie gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen WANDERWALD und dem Reisenden und schließen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisenden aus, es sei denn, WANDERWALD stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag ist Berlin, soweit der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
2.1 Buchungsangebot
Durch die Buchung bietet der Reisende WANDERWALD den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Buchung kann schriftlich (per E-Mail, Post), mündlich (per Telefon) oder über das Online-Kontaktformular auf der Website erfolgen. Im Falle einer Online-Buchung oder Anfrage über das Kontaktformular gilt die vollständige Übermittlung des Buchungsformulars als Buchungsangebot.
2.2 Buchungsbestätigung
Der Reisevertrag kommt zustande, wenn WANDERWALD die Buchungsbestätigung (Reisebestätigung) ausstellt und dem Reisenden zusendet. Die Buchungsbestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Buchungsanfrage. Bis zur Übermittlung der Buchungsbestätigung ist kein Vertrag geschlossen; WANDERWALD kann Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.3 Buchung für Dritte
Reist der Buchende im eigenen Namen für weitere Reiseteilnehmer, so haftet er für deren Reisepreis und etwaige anfallende Stornierungsgebühren als Gesamtschuldner. Buchende sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Reiseteilnehmer über die Buchungsbedingungen, insbesondere diese AGB, informiert sind.
2.4 Minderjährige Reisende
Die Buchung einer Reise für Minderjährige unter 18 Jahren ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten zulässig. Der Erziehungsberechtigte haftet für den Reisepreis und etwaige Schäden.
2.5 Verbindlichkeit der Buchungsangaben
Der Reisende ist für die Richtigkeit aller bei der Buchung gemachten Angaben verantwortlich. Fehlerhafte Angaben (z.B. Namensschreibweise, Geburtsdatum, Nationalität) können zu Problemen bei der Reisedurchführung führen. WANDERWALD haftet nicht für Folgen, die aus fehlerhaften Buchungsangaben des Reisenden resultieren.
§ 3 Reiseleistungen und Leistungsbeschreibung
3.1 Vertraglich geschuldete Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung, dem Reiseprogramm sowie aus den in diesen AGB enthaltenen Regelungen. Maßgeblich ist der Inhalt der Buchungsbestätigung; ergänzend gelten die zum Zeitpunkt der Buchung aktuell publizierten Reisebeschreibungen auf der Website.
3.2 Umfang der Standardleistungen
In den Standardprogrammen von WANDERWALD sind, sofern in der jeweiligen Reisebeschreibung nicht anders angegeben, folgende Leistungen enthalten:
- Unterkunft in den angegebenen Unterkünften in der gebuchten Zimmerkategorie
- Verpflegung gemäß Reiseprogramm (Frühstück und ggf. weitere Mahlzeiten)
- Alle im Programm aufgeführten geführten Touren und Aktivitäten
- Begleitung durch qualifizierte WANDERWALD-Naturführer
- Transfers und Beförderungen innerhalb des Reiseprogramms
- WANDERWALD-Reisemappe mit detailliertem Tagesprogramm und Informationen zur Destination
- Notfallhotline während der gesamten Reisedauer (24/7)
3.3 Nicht enthaltene Leistungen
Nicht im Reisepreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
- An- und Abreise zum/vom Startpunkt des Reiseprogramms
- Reisegepäckversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung
- Persönliche Ausgaben (Getränke, Souvenirs, Trinkgelder etc.)
- Eintrittsgelder für nicht im Programm ausdrücklich enthaltene Sehenswürdigkeiten
- Optionale Zusatzaktivitäten
- Kosten für gesondert bestellte Speisen und Getränke über das Programm hinaus
- Visagebühren (sofern erforderlich)
- Kosten für die Ausstellung oder Verlängerung von Reisedokumenten
3.4 Individuelle Reisen
Für individuell zusammengestellte Reisen (Privatreisen, Firmenreisen) gilt ausschließlich der im Einzelangebot schriftlich fixierte Leistungsumfang. Bei Abweichungen zwischen der Website-Beschreibung und dem individuellen Angebot hat das individuelle Angebot Vorrang.
§ 4 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
4.1 Reisepreise
Alle auf der Website und in Angeboten angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. WANDERWALD weist darauf hin, dass die auf der Website angegebenen Preise Richtpreise sind; der verbindliche Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
4.2 Anzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch €150,00, fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Reisevertrag wird erst nach Eingang der Anzahlung rechtsverbindlich wirksam.
4.3 Restzahlung
Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Erfolgt die Restzahlung nicht rechtzeitig, ist WANDERWALD berechtigt, nach vorheriger Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß § 6 dieser AGB zu erheben.
4.4 Kurzfristige Buchungen
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Buchung in voller Höhe zu entrichten.
4.5 Zahlungsarten
Die Zahlung kann per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto, per SEPA-Lastschrift (mit gesonderter Einwilligung) oder per Kreditkarte (VISA, Mastercard) erfolgen. Bei Zahlung per Kreditkarte behält sich WANDERWALD das Recht vor, ein Bearbeitungsentgelt von bis zu 2,5 % des Zahlungsbetrages zu berechnen.
4.6 Preisänderungen nach Vertragsschluss
WANDERWALD behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, wenn sich folgende Kosten nach Vertragsschluss erhöhen:
- Beförderungskosten einschließlich Treibstoffkosten
- Abgaben und Steuern, die für die Reiseleistungen von bestimmten Dritten erhoben werden
- Wechselkurse, die für die betreffende Pauschalreise relevant sind
Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird. Sie darf 8 % des ursprünglichen Reisepreises nicht übersteigen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu verlangen, sofern eine solche von WANDERWALD angeboten wird.
§ 5 Umbuchungen und Übertragung des Reisevertrags
5.1 Umbuchungen durch den Reisenden
Umbuchungswünsche des Reisenden (z.B. Reisedatum, Unterkunft, Zusammensetzung der Reisegruppe) können von WANDERWALD nur entgegengenommen werden, wenn diese technisch und organisatorisch möglich sind. Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von €35,00 pro Person erhoben, sofern sie nicht durch WANDERWALD verursacht wurde.
5.2 Übertragung auf eine andere Person
Gemäß § 651e BGB kann der Reisende den Reisevertrag bis zu 7 Tage vor Reisebeginn auf eine andere Person übertragen, die die Reisebedingungen erfüllt. Die Übertragung ist WANDERWALD rechtzeitig in Textform anzuzeigen. Der neue Reisende muss die Anforderungen der Reise (z.B. Fitness, Sprachkenntnisse) erfüllen. Übertragender und übernehmende Person haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten, die durch die Übertragung entstehen.
§ 6 Rücktritt durch den Reisenden — Stornierungsbedingungen
6.1 Rücktrittsrecht
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss WANDERWALD gegenüber schriftlich (per E-Mail oder Brief) erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung bei WANDERWALD eingeht.
6.2 Stornierungsgebühren
Bei Rücktritt durch den Reisenden erhebt WANDERWALD folgende Stornierungsgebühren:
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch die Bearbeitungspauschale von €75,00 pro Person
- 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
- 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- 6 Tage bis zum Reisetag (Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung): 90 % des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass WANDERWALD kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
Tritt der Reisende wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (Naturkatastrophen, Krieg, behördlich festgestellte schwerwiegende Sicherheitsrisiken etc.) am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe vom Reisevertrag zurück, hat er Anspruch auf volle Erstattung des Reisepreises, jedoch nicht auf Entschädigungsleistungen. Der Rücktritt ist unverzüglich bei WANDERWALD zu erklären.
6.4 Reiserücktrittsversicherung
WANDERWALD empfiehlt dem Reisenden ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Informationen zu Versicherungsangeboten stehen auf Anfrage zur Verfügung.
§ 7 Änderungen vor Reisebeginn durch WANDERWALD
7.1 Unwesentliche Änderungen
WANDERWALD behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn Reiseleistungen in dem Maße zu ändern, wie dies nach den Umständen notwendig ist. Unwesentliche Änderungen, die sich auf einzelne Programmbestandteile beziehen (z.B. Reihenfolge von Aktivitäten, leichte Routenänderungen), sind ohne Ansprüche des Reisenden auf Minderung oder Rücktritt möglich.
7.2 Wesentliche Änderungen
Wesentliche Änderungen der Reiseleistungen (z.B. erhebliche Änderung des Abreisezeitpunkts, des Reiseziels oder erhebliche Absenkung des Qualitätsniveaus der Unterkunft) werden dem Reisenden unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt. In diesem Fall kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist:
- die Änderung annehmen
- kostenlos eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzreise verlangen (sofern verfügbar)
- kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten und Rückerstattung des vollen Reisepreises verlangen
7.3 Rücktritt durch WANDERWALD wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Für Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die in der Reisebeschreibung angegeben ist. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist WANDERWALD berechtigt, spätestens zu den in der Reisebeschreibung angegebenen Fristen (in der Regel 28 Tage vor Reisebeginn) vom Vertrag zurückzutreten. Der volle Reisepreis wird erstattet; weitergehende Entschädigungsansprüche des Reisenden bestehen nicht.
7.4 Höhere Gewalt
Kann die Reise wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, die WANDERWALD nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist WANDERWALD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet WANDERWALD den vollen Reisepreis. Weitere Ansprüche des Reisenden, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen in diesem Fall nicht.
§ 8 Reisedurchführung — Rechte und Pflichten
8.1 Pflichten des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet:
- Alle für die Reise erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen (körperliche Fitness, Ausrüstung, gültige Reisedokumente)
- Sicherheitsanweisungen der Reiseleiter und Naturführer zu befolgen
- Den Anweisungen der Reiseleitung Folge zu leisten
- Die Natur und Umwelt im Einklang mit den ethischen Grundsätzen von WANDERWALD zu respektieren
- Keine Gegenstände mitzuführen, die gesetzlich verboten oder geeignet sind, andere Reisende zu gefährden oder zu belästigen
- Etwaige Mängel unverzüglich dem Reiseleiter anzuzeigen (Rügeobliegenheit)
8.2 Hausrecht und Verweisung
WANDERWALD und die vor Ort beauftragten Reiseleiter haben das Recht, Reisende, die trotz Ermahnung das Reiseprogramm stören, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, die Natur schädigen oder andere Reisende belästigen, von der weiteren Reise auszuschließen. In diesem Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises für nicht in Anspruch genommene Leistungen.
8.3 Programmänderungen während der Reise
WANDERWALD behält sich vor, das Reiseprogramm aus sicherheitsrelevanten Gründen, aufgrund von Witterungsbedingungen oder anderen außergewöhnlichen Umständen während der Reise anzupassen. In solchen Fällen wird ein gleichwertiger Programmbaustein angeboten, sofern möglich. WANDERWALD ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Programmbaustein durchzuführen, wenn dies aufgrund äußerer Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
§ 9 Reisemängel und Abhilfe
9.1 Definition des Reisemangels
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reiseleistung nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Dies kann sich auf qualitative Mängel der Unterkunft, fehlende oder mangelhafte Programmpunkte, unzureichende Reiseleitung oder ähnliche Abweichungen beziehen.
9.2 Rügepflicht des Reisenden
Reisemängel sind dem Reiseleiter vor Ort unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen. Eine nachträgliche Mängelanzeige, die während der Reise nicht erhoben wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre, kann zu einer Minderung der Mängelansprüche führen. Der Reisende hat den Mangel nachzuweisen.
9.3 Recht auf Abhilfe
WANDERWALD ist berechtigt und verpflichtet, bei angezeigten Reisemängeln Abhilfe zu schaffen. Die Abhilfe kann durch Beseitigung des Mangels, Ersatz durch eine gleichwertige oder höherwertige Leistung oder durch Preisminderung erfolgen. Ist die Abhilfe aus triftigen Gründen nicht möglich oder wird sie von WANDERWALD verweigert, kann der Reisende nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- Minderung des Reisepreises verlangen
- Schadensersatz verlangen (bei Verschulden)
- Den Reisevertrag kündigen (bei erheblichen Mängeln)
9.4 Ausschluss von Mängelansprüchen
Reisemängel, die auf Umständen beruhen, die WANDERWALD nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, außergewöhnliche Witterungsbedingungen, behördliche Auflagen, Streiks, politische Unruhen), begründen keine Ansprüche des Reisenden.
§ 10 Haftung von WANDERWALD
10.1 Haftung für Schäden durch mangelhaft erbrachte Reiseleistungen
WANDERWALD haftet für ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen gemäß § 651n BGB. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperschäden oder sonstiger Schäden sind auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit kein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
10.2 Haftungsbeschränkungen gemäß internationalen Übereinkommen
WANDERWALD haftet für Schäden, die im Bereich der Beförderung entstehen, nach Maßgabe der einschlägigen internationalen Übereinkommen und nationalen Gesetze (insbesondere HGB, CIM, CMR). Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.3 Ausschluss von Begleitpersonenschäden
Schäden, die einem Reisenden durch einen anderen Reiseteilnehmer entstehen, werden von WANDERWALD nicht erstattet. WANDERWALD haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten von Mitreisenden oder Dritten entstehen.
10.4 Hinweis auf Natur und Aktivitäten
WANDERWALD ist ein Anbieter von aktiven Naturreisen. Wanderungen, Bergtouren und ähnliche Aktivitäten sind mit einem gewissen körperlichen Risiko verbunden. Jeder Reisende nimmt an diesen Aktivitäten auf eigene Verantwortung teil. WANDERWALD ergreift alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen und weist auf bekannte Risiken hin. WANDERWALD haftet jedoch nicht für Unfälle oder Verletzungen, die sich trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen ereignen und auf das typische Risiko der jeweiligen Aktivität zurückzuführen sind.
10.5 Mitverantwortung und Mitverschulden
Im Falle des Mitverschuldens des Reisenden kann die Haftung von WANDERWALD nach § 254 BGB gemindert oder ausgeschlossen sein. Insbesondere wenn der Reisende trotz ausdrücklicher Warnung entgegen Anweisungen des Reiseleiters handelt, kann dies zur vollen oder teilweisen Entlastung von WANDERWALD führen.
§ 11 Mängelansprüche — Fristen
11.1 Verjährungsfrist
Ansprüche des Reisenden wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Reisevertrags verjähren gemäß § 651j BGB in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
11.2 Schriftform für Mängelrügen
Nach Rückkehr von der Reise können Mängelansprüche gegenüber WANDERWALD in Textform (E-Mail, Brief) geltend gemacht werden. Die Kontaktdaten sind: WANDERWALD Naturreisen GmbH, Unter den Linden 77, 10117 Berlin, E-Mail: [email protected].
§ 12 Reisedokumente und Einreiseformalitäten
12.1 Personalausweis und Reisepass
Da alle WANDERWALD-Programme ausschließlich in Deutschland stattfinden, ist für Staatsangehörige der Europäischen Union und der Schweiz in der Regel ein gültiger Personalausweis ausreichend. Bürger aus anderen Ländern sind für die Überprüfung der erforderlichen Einreisedokumente selbst verantwortlich.
12.2 Pflicht des Reisenden zur Eigenverantwortung
Die Beschaffung aller für die Reise notwendigen Dokumente (Personalausweis, ggf. Reisepass, Versicherungsnachweise etc.) liegt in der Eigenverantwortung des Reisenden. WANDERWALD informiert über allgemeine Anforderungen, übernimmt jedoch keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichterfüllung dieser Anforderungen durch den Reisenden ergeben.
12.3 Behördliche Anforderungen bei Nationalparks
Für bestimmte Nationalpark-Touren können besondere Anmeldungen oder Gebühren erforderlich sein. WANDERWALD übernimmt diese Anmeldungen im Rahmen der gebuchten Leistungen; etwaige anfallende Gebühren sind im Reisepreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 13 Gesundheit und Fitness
13.1 Gesundheitliche Voraussetzungen
Für aktive Naturreisen ist eine ausreichende körperliche Fitness erforderlich. In der jeweiligen Reisebeschreibung werden die körperlichen Anforderungen des Programms angegeben. Der Reisende ist verpflichtet, sich im Vorfeld ehrlich über seine körperliche Leistungsfähigkeit zu informieren und nur solche Programme zu buchen, die seinen Fähigkeiten entsprechen.
13.2 Mitteilung gesundheitlicher Einschränkungen
Der Reisende ist angehalten, WANDERWALD vor der Buchung über etwaige gesundheitliche Einschränkungen (z.B. chronische Erkrankungen, Allergien, körperliche Behinderungen) zu informieren, die die Durchführung der Reise beeinflussen könnten. WANDERWALD behandelt diese Informationen vertraulich und nutzt sie ausschließlich zur Planung eines für den Reisenden geeigneten Programms.
13.3 Eigene Medikamente
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, ausreichend persönliche Medikamente für die Reisedauer mitzuführen. WANDERWALD stellt vor Ort keine medizinische Versorgung bereit, verfügt jedoch über Erste-Hilfe-Ausrüstung und ist im Notfall in der Lage, den Rettungsdienst zu verständigen.
§ 14 Gepäck und persönliche Gegenstände
14.1 Gepäck
Empfehlungen zur Ausrüstung und zum Gepäck werden im Rahmen der Reisematerialien mitgeteilt, die nach Buchungsbestätigung zugesendet werden. Der Reisende ist für das angemessene Mitnehmen von Ausrüstungsgegenständen verantwortlich.
14.2 Haftung für Gepäck
WANDERWALD haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gepäck und persönlichen Gegenständen, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von WANDERWALD verursacht. Wertgegenstände sollten in persönlichem Gewahrsam gehalten werden.
14.3 Gepäcktransport
Gepäcktransport zwischen den Unterkünften während der Reise wird, sofern im Programm vorgesehen, von WANDERWALD organisiert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Reisebeschreibung.
§ 15 Versicherungsempfehlung
15.1 Reisekrankenversicherung
WANDERWALD empfiehlt dringend den Abschluss einer umfassenden Reisekrankenversicherung für alle Reiseteilnehmer. Für Staatsangehörige der EU bietet die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) eine Grundabsicherung; eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung ist jedoch sinnvoll.
15.2 Reiserücktrittsversicherung
Zum Schutz vor finanziellen Risiken im Falle unvorhergesehener Ereignisse, die zu einer Stornierung der Reise führen können, empfiehlt WANDERWALD ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
15.3 Haftpflichtversicherung
Da bei aktiven Naturreisen Schäden an Dritten entstehen können, empfiehlt WANDERWALD, dass alle Reisenden über eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung verfügen.
§ 16 Besondere Dienstleistungen und Zusatzoptionen
16.1 Fotografie-Workshops
Bei bestimmten WANDERWALD-Programmen werden optionale Fotografie-Workshops angeboten. Diese sind separat buchbar und werden in den entsprechenden Programmbeschreibungen ausgewiesen. Die Teilnahme an Workshops begründet keinen Anspruch auf professionelle Ergebnisse.
16.2 Spezialdienstleistungen für Firmen und Gruppen
WANDERWALD bietet maßgeschneiderte Firmen- und Gruppenreisen an. Für diese gelten zusätzlich zu diesen AGB die im Einzelangebot vereinbarten besonderen Konditionen. Im Falle von Widersprüchen hat das Einzelangebot Vorrang.
16.3 Fotografisch dokumentierte Reisen
Im Rahmen von WANDERWALD-Reisen können fotografische Aufnahmen der Teilnehmer gemacht werden. Diese dienen ausschließlich der persönlichen Erinnerung und eventuell zu Marketing- und Werbezwecken von WANDERWALD. Reisende, die nicht fotografiert werden möchten, teilen dies bitte zu Beginn der Reise dem Reiseleiter mit. WANDERWALD respektiert ausnahmslos entsprechende Wünsche.
§ 17 Datenschutz bei Buchungen
Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden von WANDERWALD ausschließlich zur Durchführung des Reisevertrags und zur Kommunikation mit dem Reisenden verarbeitet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen notwendig ist (z.B. an Hotels, Transportanbieter, Behörden).
§ 18 Insolvenzschutz
WANDERWALD Naturreisen GmbH hat entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des § 651r BGB Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung von Kundengeldern im Insolvenzfall getroffen. Einzelheiten zur Insolvenzsicherung werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Reisende haben das Recht auf Ausstellung eines Sicherungsscheins.
§ 19 Schlussbestimmungen
19.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
19.2 Änderung der AGB
WANDERWALD behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftig abzuschließende Verträge zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website von WANDERWALD abrufbar und gilt für alle Buchungen, die nach dem Datum der letzten Änderung vorgenommen werden.
19.3 Sprache
Diese AGB sind auf Deutsch abgefasst. Etwaige Übersetzungen dienen nur der Information; im Streitfall ist der deutsche Text maßgeblich.
19.4 Schriftformerfordernis
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Wirkung, sofern sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.
19.5 Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
WANDERWALD Naturreisen GmbH
Unter den Linden 77
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 8847 2310
Montag–Freitag 09:00–18:00 Uhr, Samstag 10:00–14:00 Uhr
§ 20 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit, es sei denn, eine solche Teilnahme wird gesetzlich vorgeschrieben.
Für Streitigkeiten aus dem Reisevertrag empfehlen wir zunächst eine direkte Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice unter [email protected]. Wir sind stets bemüht, Differenzen auf gütlichem Wege zu klären.
Stand dieser AGB: Oktober 2024. WANDERWALD Naturreisen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg.